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Kopftuch und Schleier -
FAQ
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Geschrieben von: Michael Molthagen
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Montag, den 15. Februar 2010 um 14:04 Uhr |
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Darf man zu Fasching (Karneval, Fastnacht...) oder anderen Anlässen, bei denen man sich verkleidet, eine Burka tragen?
Rein rechtlich gesehen darf man das (noch) in den meisten europäischen Ländern. Ausnahmen sind beispielsweise das italienische Varallo Sesia und das Schweizerische Grenchen, wo der Stadtpräsident Boris Banga nicht nur allen komplett verschleierten Frauen verwehrt, die Dienste diverser Behörden in Anspruch zu nehmen, sondern ihnen auch mit einer Strafanzeige ("Erregung öffentlichen Ägrernisses") droht, wenn er nicht gerade in seiner Burka in seinem Minarett sitzt.
Es ist also vor allem eine Frage der Moral, des Anstands.
Wer ein Burkaverbot befürwortet, der sollte freilich die Finger von einer Burqa, einem Niqab, einem Tscharschaf usw. usf. lassen. Entweder - oder.
Und wer der Meinung ist, daß man die Glaubensüberzeugungen der Menschen mit einem gewissen Respekt behandeln sollte - egal ob man sie teilt oder nicht -, der läßt seine Finger natürlich auch von einer Burqa, einem Niqab oder auch einem Nonnenkostüm.
Wer sich natürlich regelmäßig komplett verschleiert, der "darf" das dann auch beim Karneval tun.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 02. März 2010 um 14:54 Uhr |