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Bundesverfassungsgericht: Vor Gericht ist ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig
Obwohl ein Richter im Prozeß eine Kopfbedeckung als Mißachtung des Gerichts deuten kann und somit nicht dulden muß, kann er bei einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch oder Schleier nicht grundsätzlich davon ausgehen, daß die Trägerin damit die Würde des Gerichts verletzt. Ein pauschales Kopftuchverbot vor Gericht ist damit unzulässig.
So hat Ende Juni auch das Bundesverfassungsgericht, das einen entsprechenden Fall als besonders "gewichtig" bewertet hat, geurteilt. Geklagt hatte eine Muslimin, der ein Richter vor gut zwei Jahren die Teilnahme am Prozeß gegen ihren Sohn verboten hatte, wenn sie ihr Kopftuch nicht ablegt, da er keine Kopfbedeckung im Gerichtssaal dulde.
Das sei, so das Berliner Bundesverfassungsgericht, willkürlich und habe die Muslimin in ihren Grundrechten verletzt. Er habe sie nicht nach den Gründen für ihr Kopftuch gefragt, zudem sei sie aufgrund ihres Erscheinungsbildes als Muslimin erkennbar gewesen. Der Richter hätte erkennen müssen, daß die Frau ihr Kopftuch nicht trug, um dem Gericht gegenüber Mißachtung auszudrücken,
Dennoch muß eine Frau auch mit Kopftuch eindeutig zu identifizieren sein; ein Gesichtsschleier etwa ist mit diesem Urteil nicht gedeckt.
Das Urteil gilt im Übrigen nur für Zuhörerinnen eines Prozesses, nicht für die am Prozeß teilnehmenden Personen.
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