Startseite Blog Sonstiges Wie viel Integration darf Deutschland verlangen?

Wortwolke

integration

Powered by RafCloud

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Simpy Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
716594
Wie viel Integration darf Deutschland verlangen? PDF Drucken E-Mail
Blog - Sonstiges
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Dienstag, den 19. Oktober 2010 um 10:11 Uhr

In der aktuellen Integrationsdebatte ist mir ein Punkt wichtig: Deutschland darf, kann und muß von allen Bürgern erwarten, daß diese sich in jeder Beziehung an das hier geltende Recht halten - ohne Wenn und Aber (ja, auch für mich als Christ steht das Wort Gottes über Grundgesetz, Strafrecht, Familienrecht und Zivilrecht, aber das hätte nur dann Bedeutung, wenn das deutsche Recht Menschenrechte verletzen würde, aber auch dann kommt erst der Gang beispielsweise zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).

Diese eine Forderung muß der Staat natürlich auch konsequent umsetzen und jegliches Vergehen gegen hier geltendes Recht ahnden. Wir brauchen z.B. keine Kopftuch- und Burkaverbote für alle Frauen, weil manche Frauen gezwungen werden, sich zu verschleiern - die bestehenden Gesetze (hier: § 240 StGB - Nötigung) sind ausreichend, sie müßten nur konsequent angewandt werden.

Mehr Forderungen als die nach unbedingter Rechtstreue sind m.E. höchst problematisch, es sei denn, es geht etwa um den Bezug von Transferleistungen, um den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft usw. Das setzt meiner Meinung nach zwingend den Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift voraus und daß man mit Menschen, die ihr Leben anders führen (insbesondere Kleidung, sexuelle Selbstverwirklichung, Genuß von Schweinefleisch, Alkohol usw.), tolerant umgeht. Gelingt dies nicht, sehe ich beim besten Willen nicht, warum Transferleistungen gezahlt oder die deutsche Staatsbürgerschaft gewährt werden sollte.

Wenn jemand mir sein Gesicht nicht zeigen mag - okay. Wenn jemand einem Angehörigen des anderen Geschlechts nicht die Hand geben mag - okay. Jedenfalls dann, wenn es nichts damit zu tun hat, daß ich etwa Christ, Atheist oder Jude bin - und die betreffende Person im Umgang mit Angehörigen der eigenen Glaubensgemeinschaft keine derartigen Einschränkungen pflegt. Im alltäglichen Umgang mit anderen Menschen einen Unterschied zwischen den Angehörigen der eigenen Glaubensgemeinschaft und "Ungläubigen" zu machen, kann nicht hingenommen werden. Denn die Transferleistungen kommen von uns allen, und die deutsche Staatsbürgerschaft verbindet uns alle - über alle Grenzen der Glaubensgemeinschaften hinweg.Da darf es dann außerhalb der Kirchentüren, Moscheetüren usw. keine Unterschiede geben.

Ansonsten ist auch gegen "Parallelgesellschaften" erst einmal nichts einzuwenden, solange sie nicht auf die eine oder andere Weise dazu führen, daß bestimmte öffentliche Bereiche zu "No Go"-Areas für Außenstehende werden. Sie müssen deutsches Recht akzeptieren (einschließlich des Gewaltmonopols des Staates) und öffentliche Räume in ihrem "Universum" auch anderen zugänglich lassen.

Von "staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften" freilich kann (und muß) der Staat noch mehr erwarten. Nach deutscher Rechtssprechung muß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts "rechtstreu" sein, die besonderen Pflichten des Grundgesetzes zum Schutze Dritter beachten, die "ihr übertragene Hoheitsgewalt in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen" ausüben, und "ihr künftiges Verhalten (darf) die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes" nicht gefährden (siehe Webseite des BMI). Hinzu kommt die durch Verfassung und Zahl der Mitglieder gebotene Gewähr auf Dauer.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 12:53 Uhr
 

Kommentare  

 
# Die Parallelgesells chaft, sie lebe hoch!Michael Molthagen 2010-10-21 13:52
So Henryk M. Broder in Spiegel Online: spiegel.de/.../...
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln und die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Impressum niedergelegt sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.


Sicherheitscode
Aktualisieren

InfoAdministrationXML Sitemap