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In unserer Zeit tobt ein mehr oder weniger erbitterter Streit um die Frage, was höher gewichtet sein muß: Die Meinungsfreiheit - oder der Schutz religiöser Gefühle?
Man könnte vielleicht Zweiteres in Erwägung ziehen, wenn denn wirklich alle religiösen Gefühle (auch negative Aspekte) geschützt würden und nicht vorzugsweise die von solchen Personen, die besonders schnell empört und dann auch gerne gewaltbereit sind.
Es ist meine Überzeugung, daß die Meinungsfreiheit nicht über der Religionsfreiheit steht (in beiden Fällen sind sowohl die positiven wie auch die negativen Aspekte gemeint), wohl aber über einem Recht auf Schutz (nicht-) religiöser Gefühle.
Religions- und Meinungsfreiheit stehen auf einer Ebene, seine Religion frei und ungestört auszuüben ist ein ebenso wertzuschätzendes und zu verteidigendes Recht wie die freie und ungestörte Äußerung einer Meinung durch das gesprochene oder geschriebene Wort oder durch die darstellende Kunst - allein der Aufruf zu Benachteiligung, Diskriminierung, Verfolgung oder Gewalt kann niemals von der Meinungsfreiheit geschützt sein.
Der Schutz religiöser Gefühle gehört dabei meines Erachtens nicht unmittelbar zum Schutzbereich der Religionsfreiheit. Ich sehe also etwa durch eine religionskritische oder -feindliche Äußerung keinesfalls das Recht auf freie und ungestörte Ausübung der Religion verletzt. "Störung" bedeutet ja ein Hindernis, und das ist durch eine bloße Meinungsäußerung nicht gegeben.
Wenn jemand - wie etwa im Hessischen Rundfunk geschehen - eine Bibel verbrennt, so ist das m.E. ebenso vom Recht auf freie und ungestörte Meinungsäußerung gedeckt wie die von Terry Jones geplante Verbrennung eins Korans.
Nicht, daß ich jetzt falsch verstanden werde: Ich lehne beides ganz entschieden ab. Ich bin grundsätzlich gegen Bücherverbrennungen. Daraus erwächst niemals etwas Gutes. Und ich bin ebenso grundsätzlich dagegen, daß man etwas angreift, beleidigt, verhöhnt, was Menschen wichtig ist, was ihre Würde ausmacht - ob es nun mit Religion zu tun hat odermit irgend etwas anderem.
Aber so lange eine Meinungsäußerung nur eine Meinungsäußerung ist und kein anderes Vergehen hinzukommt, muß man das hinnehmen. Ebenso lasse ich mich aber auch nicht daran, meine Meinung zum HR und zu Terry Jones frei und ungestört zu äußern: Dummheit ist das, Idiotie, völliger Schwachsinn.
Etwas anderes ist es, wenn etwa im Iran Bibeln nicht nur verbrannt werden, sondern dadurch auch Christen daran gehindert werden, in der Bibel zu lesen (was ja das Motiv der Bibelverbrennung war). Da wurde das Recht iranischer Christen auf freie und ungestörte Religionsausübung verletzt.
Der HR freilich hat eine ihm gehörende Bibel verbrannt, und auch Terry Jones wollte nicht fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören. Der HR hat niemanden, Terry Jones hätte niemanden und diejenigen, die am 11.9. tatsächlich Korane verbrannt oder zerrissen haben, haben niemanden daran gehindert, seine Religion frei und ungestört auszuüben. Niemand wurde in seinen Grundrechten verletzt.
Man kann von Menschen erwarten und das als normales Verhalten voraussetzen, daß sie, wenn ihre religiösen Gefühle verletzt werden, nicht Amok laufen. Tun sie es doch, liegt das Fehlverhalten ausschließlich bei ihnen und bei niemandem sonst, und sie allein sind moralisch und juristisch verantwortlich. Sie entschuldigen zu wollen, bedeutet, sie irgendwie als "unterentwickelt" zu betrachten, als so etwas wie "edle Wilde", und das ist nichts anderes als Rassismus, wie er heute leider sehr weit verbreitet ist.
Wer in seinen religiösen Gefühlen verletzt wird, der hat das Recht, seine Meinung dazu zu äußern, dagegen zu demonstrieren, zu protestieren - aber alles gewaltfrei, ohne Amok zu laufen, ohne Sachbeschädigungen, Verletzungen oder gar Todesfälle in Kauf zu nehmen oder herbeizuführen.
Wer aber auf die freie Meinungsäußerung mit einem Amoklauf reagiert, beweist damit nur eindrücklich, daß er im Unrecht ist.
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