Startseite Blog Sonstiges Können Minderheiten sich der Diskriminierung schuldig machen?

Social Bookmarks

Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Social Bookmark Portal Add to: BoniTrust Add to: Power-Oldie Add to: Bookmarks.cc Add to: Newskick Add to: Newsider Add to: Linksilo Add to: Readster Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Simpy Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking
716550
Können Minderheiten sich der Diskriminierung schuldig machen? PDF Drucken E-Mail
Blog - Sonstiges
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 13:04 Uhr

Wir haben hierzulande, und das ist trotz aller mehr oder weniger großen Probleme gut so, ein Antidiskriminierungsgesetz bzw. ein Gesetz zur Allgemeinen Gleichstellung.

In Hamburg-Harburg entsteht nun eine Situation, die an Diskriminierung erinnert: Noura Abdi, eine Frau, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu den ineinander verschachtelten Minderheiten der Migranten, der Muslime und der verschleierten Frauen (Niqaabis) gleich mehrfach Diskriminierung erlebt, will dort ein Firdaus-Center genanntes islamisches Einkaufszentrum errichten, und als dessen Vermieterin und Betreiberin sucht sie nun vornehmlich muslimische Geschäftspartner.

Diskriminierung! erschallt nun als Ruf. Aber ist es wirklich Diskriminierung?

Es ist meine persönliche Überzeugung, daß Diskriminierung nur dort vorliegt, wo eine Mehrheit eine Minderheit benachteiligt - Minderheiten können eine Mehrheit gar nicht diskriminieren. Und von der Mehrheit benachteiligte Minderheiten können diese Mehrheit erst recht nicht diskriminieren.

Das ist natürlich in juristischer Hinsicht irrelevant -  Diskriminierung ist demnach jede "gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen", wie Wikipedia schreibt. Allerdings kennt das deutsche Recht auch erlaubte Formen der Diskriminierung, etwa die "positive Diskriminierung", um eine Gleichstellung zu erzielen.

Dennoch denke ich, daß man den Aspekt der Mehrheitsverhältnisse nicht außer Acht lassen darf und gute Gründe haben sollte, hier wirklich von "Diskriminierung" zu sprechen. Dies gilt um so mehr dann, wenn die betreffende Minderheit von der Mehrheit diskriminiert wird.

In einem solchen Falle ist ja die Mehrheitsgesellschaft juristisch und moralisch verpflichtet, "positiv zu diskriminieren", um die Benachteiligungen der Minderheit auszugleichen. Und ich glaube, in dieser Situation darf die MInderheit selbst Mittel der Diskriminierung anwenden, soweit dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Im Falle der Frau Abdi mit ihrem Migrations-, muslimischem und Niqaabi-Hintergrund, also einer auf mehreren Ebenen erlebten Benachteiligung, sehe ich keine unverhältnismäßige Diskriminierung der Mehrheit, wenn sie für ihr Harburger Einkaufszentrum vorrangig oder sogar ausschließlich muslimische Geschäftspartner sucht.

Die von Frau Abdi ausgehende vermeintliche Diskriminierung sehe ich eher als eine Art "Spiegel", den sie der Mehrheitsgesellschaft vorhält.

Zu bedenken ist, daß der Mehrheitsgesellschaft durch die von Frau Abdi ausgehende vermeintliche Diskriminierung kein materieller Schaden entsteht. Jene Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft, die von Frau Abdi nicht als Geschäftspartner bevorzugt werden, werden innerhalb der Mehrheitsgesellschaft leicht Betätigungsfelder finden - viel leichter jedenfalls als jene Vetrreter der Minderheit, die Frau Abdi als Geschäftspartner bevorzugt.

Wenn es keinen Schaden gibt, so ist jede Anklage unnütz - wer Frau Abdi nun vor den Kadi zerren möchte, tut das wohl allein um der Klage willen, nicht um eines tatsächlichen Schadens willen.

Die Mehrheitsgesellschaft sollte auf jeden Fall die Kirche oder auch Moschee im Dorf lassen. Wenn Frau Abdi ihr Fidaus-Center in Hamburg-Harburg eröffnet und dort muslimischen Geschäftspartnern Gewerbeflächen untervermietet, dann entsteht daraus niemandem ein Nachteil - doch einige Personen, die bisher aufgrund von Diskriminierung keinen Arbeitsplatz bekommen haben, werden diesen nun erhalten. Das ist im Rahmen der allgemeinen Gleichstellung zu begrüßen.

Natürlich wäre es besser, die Mehrheitsgesellschaft würde Menschen wie Nora Abdi nicht diskriminieren, wäre es besser, es gäbe keine Diskriminierung von Migranten, von Muslimen und von verschleierten Muslimas. Vielleicht nehmen wir Frau Abdis Firdaus-Center tatsächlich als einen Spiegel, der unserer Mehrheitsgesellschaft zeigt, was es bedeutet, benachteiligt zu werden. Vielleicht verstehen wir dieses Vorhaben der verschleierten Muslima (die so gar nicht dem Stereotyp des hilflosen, unterdrückten Opfers entsprechen will) als einen Weckruf an unsere Gesellschaft.

Sobald eine Muslima wie Frau Abdi in unserer Gesellschaft echte Gleichstellung erlebt, insbesondere auch mit ihrem Schleier, können wir im Falle eines: "Vorzugsweise Muslime als Geschäftspartner gesucht!" möglicherweise von Diskriminierung sprechen, obwohl es dann immer noch die Frage wäre, ob Angehörige einer Minderheit die Mehrheitsgesellschaft diskriminieren können.

Aber solange eine Muslima wie Frau Abdi Diskriminierung erfährt und keine Gleichstellung erlebt, fällt jeder Vorwurf der Diskriminierung auf uns selbst zurück. Es ist nun einmal so, daß, wenn wir mit einem Finger auf andere zeigen, drei Finger derselben Hand auf uns zeigen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 13:20 Uhr
 

Kommentar schreiben

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln und die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Impressum niedergelegt sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Ihr Kommentar erst vom Webmaster freigeschaltet werden muß, um unerwünschte Werbung zu verhindern. Die Freischaltung erfolgt so schnell wie möglich.


Sicherheitscode
Aktualisieren

InfoAdministrationXML Sitemap