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Stuttgart 21 - Zur Volksabstimmung PDF Drucken E-Mail
Blog - Sonstiges
Geschrieben von: Michael Molthagen   
Montag, den 28. November 2011 um 10:14 Uhr

Nun liegt sie also hinter uns, die Volksabstimmung zwar nicht zu "Stuttgart 21", aber zum Kündigungsgesetz. Wie zu erwarten gewesen war, haben die Ausstiegsbefürworter mit 19,8 % nicht nur das Quorum nicht erreicht (weder im ganzen Land noch in einem einzigen der Stadt- und Landkreise), sondern auch keine Mehrheit errungen.

Aber auch die S21-Befürworter haben das Quorum mit 28,3 % zumindest auf Landesbene deutlich verfehlt (allerdings nicht in Stuttgart selbst und in weiteren elf Kreisen). Das ändert zwar nichts am Ergebnis, ist aber doch zu vermerken, weil es den Erfolg der Befürworter relativiert.

Auffällig ist darüber hinaus, daß in jedem der Stadt- und Landkreise, in denen mehrheitlich für den Ausstieg gestimmt wurde, die Beteiligung an der Abstimmung unterdurchschnittlich war, zum Teil erheblich (Breisgau i. Hochschwarzwald -4,9 %, Emmendingen -7,3 %, Freiburg i. Breisgau -3,7 %, Heidelberg -6,4 %, Karlsruhe -7,5 %, Lörrach -10,6 %, Mannheim -15,0 %). Mannheim hatte sogar die geringste Beteiligung im Land.

Demgegenüber hatte jeder Stadt- oder Landkreis, in dem die S21-Befürworter das Quorum erreicht haben, eine überdurchschnittliche Beteiligung.

Nun bleibt die Hoffnung, daß nach der Volksabstimmung wegen der deutlichen Mehrheit, auch wenn diese nicht für ein Drittel der Stimmberechtigten steht, Frieden im Land einkehrt und die Auseinandersetzung nicht auf eine neue Ebene der Eskalation gehoben wird. Natürlich gilt, daß die Gegner auch nach der Volksabstimmung ein Demonstrationsrecht haben - ebenso wie die Bahn ein Baurecht hat und ein Recht auf Schutz vor Sachbeschädigung, Sabotage usw.

Das Land hat meines Erachtens auch ein Recht darauf, daß die Bahn sich an die Kostenobergrenze hält und für etwaige Überschreitungen selbst die Verantwortung übernimmt. Aber ich bin auch überzeugt, daß das Land verpflichtet ist, sämtliche Mehrkosten, die der Bahn durch Proteste, Sachbeschädigung, Sabotage usw. entstehen, zu tragen hat.

Bedauerlich bleibt, daß nicht einmal jeder zweite Stimmberechtigte von seinem Recht Gebrauch gemacht hat. Nur 48,3 % haben die Möglichkeit der direkten Demokratie genutzt - ein für die Baden-Württemberger beschämendes Ergebnis. Bei der Landtagswahl im März, exakt acht Monate vorher, gingen 66,3 % zur Wahlurne (beachtlich der Unterschied im Hinblick auf ungültige Stimmen: 1,4 % im März, 0,4 % jetzt).

Daß selbst die Mehrheit der S21-Befürworter das Quorum nicht erreicht hat, zeigt sehr deutlich, daß das Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten auf den Prüfstand gehört. Besser wäre etwa ein Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten oder gar nur einem Fünftel.

Oder würde das nur bedeuten, daß man das Volk im Hinblick auf die Fähigkeit zu echter Demokratie für "edle Wilde" hält, denen man irgendwie entgegenkommen muß, weil sie nicht genug demokratisch zivilisiert sind, um im Recht auf die Ausübung einer direkten Demokratie auch eine solche Pflicht zu erkennen?

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. November 2011 um 16:01 Uhr
 

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