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Es gibt die eine oder andere Spaßreligion - etwa den Glauben an das "Fliegende Spaghettimonster". In der Regel stecken Religionskritiker dahinter, die sich mit ihrer Spaßreligion gegen die traditionellen Religionen - vor allem Judentum, Christentum und Islam - wenden.
Dazu gehört dann auch, Religionsfreiheit für sich einzufordern, wobei man die traditionellen religiösen Sitten parodiert - etwa ein "Fliegendes-Spaghettimonster-Gläubiger" mit Pastasieb auf dem Kopf oder ein Fußballfan mit dem Käppi seiner Mannschaft, die für ihn Religion sei.
So weit, so gut - es stellt sich nur die Frage: Kann man Religionskritikern überhaupt eine andere Religionsfreiheit zugestehen als die negative Religionsfreiheit, wenn es um religiöse Bräuche geht?
Natürlich haben auch Religionskritiker das Recht, ihre nicht religiöse Weltanschauung zu lehren und zu praktizieren, sich zu versammeln usw. Artikel 4 Grundgesetz gilt für sie in demselben Maße wie für jeden Juden, Christen oder Muslim - es ist ja nicht so, als seien sie im Hinblick auf die Religionsfreiheit benachteiligt oder würden gar diskriminiert. Das gilt in vollem Umfang auch für die negativen Aspekte der Religionsfreiheit.
Religionskritiker aber, die positive Religionsfreiheit für etwas fordern, mit dem sie herkömmliche Religionspraxis parodieren - das mag witzig sein, mag auch in dem einen oder anderen Fall seine Berechtigung haben (und ist nicht grundsätzlich Beleidigung) - nur schließen Religionskritik und das Befolgen religiöser Bräuche einander aus.
Entweder bin ich Religionskritiker, dann habe ich aber nichts am Hut mit Kopfbedeckungen usw.
Oder ich bestehe aus religiösen Gründen auf meine Kopfbedeckung o.ä., nur dann darf ich mich nicht "Religionskritiker" nennen.
Im Hinblick auf Religionskritiker und Kopfbedeckungen kann man eigentlich nur die negativen Aspekte der Religionsfreiheit gelten lassen: Niemand hat das Recht, ihn zum Tragen einer mit einer herkömmlichen Religion verbundenen Kopfbedeckung zu zwingen.
Das ändert natürlich nichts an der Meinungsfreiheit, die hier auch tangiert ist (eher als die Religionsfreiheit).
Aber letztlich geht es den Pastasieb- und Käppi-Trägern ja ohnehin vor allem darum, mit dem vorsätzlichen Mißbrauch der Religionsfreiheit zu missionieren. Mission wiederum, auch wenn sie von Religionskritikern betrieben wird, steht unter dem Schutz sowohl der Meinungs- als auch der Religionsfreiheit. Und auch da gelten wieder die negativen Aspekte: Niemand muß diesen Leuten zuschauen oder zuhören.
Noch ein letzter Hinweis: Wenn jemand, der an das Fliegende Spaghettimonster zu glauben vorgibt, darauf besteht, ein Pastasieb auf dem Kopf zu tragen, dann ist das nicht mit einem Kopftuch muslimischer Frauen vergleichbar. Das Pastasieb ist eher Erkennungszeichen (wie das Kreuz der Christen), das Kopftuch oder auch der Schleier muslimischer (und in gewisser Weise auch christlicher) Frauen haben eine andere Bedeutung, eine andere Begründung. Ein Pastasieb ist darum eine schlechte Parodie und nicht etwa eine passende Entsprechung, steht auf einer anderen Ebene. Nur weil man beides auf dem Kopf trägt, ist es eben nicht ein und dasselbe - und darum auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit nicht gleich zu behandeln. Das Pastasieb auf die gleiche Ebene wie das islamische Kopftuch zu heben dürfte ein aussichtsloses Unterfangen sein.
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Kommentare
"Die Genehmigung sei nach jahrelanger Prüfung aber nicht aus religiösen Gründen erteilt worden, sondern weil das Gesicht auf dem Foto frei erkennbar sei. Damit seien alle Anforderungen erfüllt." (Hervorhebung durch den Kommentator.)
Wenn also Religionskritik er dies als Sieg feiern, sind sie etwas voreilig...
I. "Spaß"
Nach einigem Nachdenken bin ich der Überzeugung, daß der Begriff "Spaß" falsch gewählt ist. Es geht nicht um Spaß, es ist eine ernste Sache, es geht gegen etwas, das nicht nur parodiert oder karikiert, sondern bekämpft wird.
II: "Religion"
Es geht auch nicht wirklich um Religion. Zwar gibt es keine allgemein anerkannte Definition, aber Religion hat erstens mit "Rückbindung" zu tun.
Zweitens ist es Religion etwas, wofür man bereit ist, sein Leben zu verlieren (um der Religion willen, nicht etwa um der Nächstenliebe willen).
III. Geht es im Hinblick auf das islamische Kopftuch um positive Aspekte der Religionsfreihe it, so geht es etwa beim Nudelsieb genau genommen um negative Aspekte der Religionsfreihe it - das Nudelsieb wird getragen, um der traditionellen Religion etwas Religionskritis ches entgegenzusetze n.
Insofern hat der Pastafari nicht wirklich etwas erreicht, außer daß jetzt keine religiöse Begründung mehr erforderlich ist, wenn jemand seinen Kopf für das Bild im Führerschein bedecken will.
"Ein Sprecher der Wiener Bundespolizeidi rektion, Roman Hahslinger, bestätigte die Ausstellung der ungewöhnlichen Fahrerlaubnis. Die Genehmigung sei nach jahrelanger Prüfung aber nicht aus religiösen Gründen erteilt worden, sondern weil das Gesicht auf dem Foto frei erkennbar sei. Damit seien alle Anforderungen erfüllt."
Quelle: www.news.de/.../1
Im Prinzip schadet er natürlich nicht nur, wie wohl beabsichtigt, der Akzeptanz der positiven Aspekte der Religionsfreihe it, sondern auch der negativen. Und damit sägt er letzten Endes an dem Ast, auf dem er selbst sitzt.
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