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Gute Nachtricht aus dem Raum evangelischer Freikirchen: Nun hat auch der Bund Freier evangelischer Gemeinden (BFeG) Frauen den Wegs ins Pastorenamt geöffnet - eine wirklich gute Nachricht, wie ich als früheres Mitglied einer FeG-Gemeinde finde.
Hierzulande können, was oftmals vielleicht nicht bekannt ist, in vielen evangelischen Freikirchen nicht nur Männer, sondern auch Frauen ordiniert werden, nicht nur jetzt in den Freien evangelischen Gemeinden, sondern bereits seit längerem auch in den Baptistengemeinden im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, in der Heilsarmee, in der Evangelisch-methodistischen Kirche, in der Arbeitsgemeinschaft mennonitischer Gemeinden, im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, in der Kirche des Nazareners usw.
Einige dieser Kirchen haben sogar Frauen in leitender Funktion, etwa die Methodisten (Bischöfin Rosemarie Wenner) und die Baptisten (Generalsekretärin Regina Claas, auch Vizepräsidentin des Baptistischen Weltbundes).
Die Zahl der Freikirchen ohne Frauenordination wird zunehmend kleiner, derzeit sind dies die Selbständige Evangelisch-Lutherischen Kirche (die sich aber selbst nicht als Freikirche sieht), die Siebenten-Tags-Adventisten sowie viele Brüdergemeinden und viele freikirchliche Gemeinden mit Aussiedler- und Migrationshintergrund.
Die katholische "Freikirche" (auch wenn sie sich selbst nicht als solche betrachtet), die altkatholische bzw. christkatholische Kirche, kennt ebenfalls die Frauenordination, was freilich nicht der einzige Unterschied zur Römisch-Katholischen Kirche ist.
Aber auch wenn immer mehr Freikirchen die Frauenordination praktizieren: Nicht jede Ortsgemeinde ist dann auch gewillt, tatsächlich Pastorinnen anzustellen. Und in vielen evangelischen Freikirchen sind die Ortsgemeinden autonom - auch in der Wahl ihrer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter. Die jeweilige Kirche ist dann keineswegs befugt, den Gemeinden eine Pastorin zuzuweisen - sie kann nur einen Vorschlag unterbreiten.
Was nun die Diskussion betrifft, ob die Frauenordination von der Bibel her überhaupt gestattet ist: Türlich issidatt. Die berühmte Bibelstelle, "einer Frau gestatte ich nicht, daß sie lehre", meint eine ganz bestimmte Lehre gnostischen Ursprungs, in der Eva und die Schlange eine besondere Rolle spielen. Die zu lehren ist verboten. Und auch das "die Frau schweige in der Gemeinde" verurteilt die Frauen nicht zum Schweigen. In jedem Fall sollten die Begabungen ausschlaggebend dafür sein, ob jemand ordiniert wird, nicht das Geschlecht. Und Gott begabt genauso oft Frauen für das Hirtenamt, wie er das bei Männern tut.
Übrigens: Hierzulande sind die Berufsbezeichnungen "Pastor" bzw. "Pastorin" staatlich geschützt. Der Staat wiederum delegiert das Recht, Pastorinnen und Pastoren zu ordinieren, an die Kirchen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfaßt sind. Es darf sich also weder jemand Pastor nennen, noch darf irgend eine Kirche oder Gemeinde einfach so Pastoren ernennen (was dennoch immer wieder in dubiosen Gemeinschaften geschieht).
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