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In Frankreich zeichnet sich ein weitreichendes Verbot der Komplettverschleierung ab - wobei man rechtlich ein allgemeines "Vermummungsverbot" durchsetzen möchte.
Das Verbot soll in Behörden und öffentlichen Einrichtungen gelten, insbesondere auch im öffentlichen Personenverkehr, in Krankenhäusern, in Postämtern usw. usf.
So fordert es heute eine parteienübergreifende Enquete-Kommission; denn es widerspreche "den Werten der Republik"; zudem sage "ganz Frankreich (...) Nein zum Ganzkörperschleier" und verlange, "daß diese Praxis auf dem Gebiet der Republik verboten werde".
Aus "rechtlichen Gründen" soll sich das Verbot, das ganz eindeutig nur auf die religiös begründete Komplettverschleierung und hierbei insbesondere auf die Burqa bzw. den Niqab abzielt, auf alle Formen der "Vermummung" beziehen - als handele es sich bei der Komplettverschleierung um eine "Vermummung" im klassischen Sinn.
Entgegen früherer Äußerungen ist eine Geldbuße nicht vorgesehen, man werde aber komplett verschleierte Frauen von allen staatlichen Dienstleistungen abschneiden.
Erlaubt bleibt die Komplettverschleierung damit nur auf öffentlichen Straßen sowie in der Privatwirtschaft. Somit werden komplett verschleierte Frauen zwar nicht vollständig aus der Öffentlichkeit verdrängt und an der Integration gehindert, aber doch in einem sehr weitreichenden Maße aufgrund ihres Glaubens in ein Abseits gedrängt.
Fast zwei Drittel der Franzosen sind allerdings für ein noch weiter gehendes Verbot der Komplettverschleierung - es solle für die gesamte Öffentlichkeit gelten. Offensichtlich will man diese Frauen unter eine "Gesetzes-Burqa" zwingen, indem man sie per Gesetz unsichtbar macht und zu Gefangenen hinter einem burkophoben Gitter, indem man sie von jeglichem sozialen Leben abschneidet und sie ihrer Identität beraubt, der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und der freien Ausübung ihrer Religion.
Offensichtlich ist die Religionsfreiheit "auf dem Gebiet der französischen Republik nicht willkommen", zumal der französische Präsident Sarkozy ja zur Zurückhaltung bei der Ausübung der Religion aufgerufen hat und dazu, Religion mit "demütiger Unauffälligkeit" auszuüben. Das verrät, daß das "Vermummungsverbot" nur ein weiterer Schritt - nach dem Verbot von Kopftüchern in Schulen im Jahr 2004 - auf dem Weg ist, die freie Ausübung der Religion in der Religion abzuschaffen und damit die Religionsfreiheit massiv einzuschränken.
Für ein freies Europa ist dieser 25. Januar 2010 ein schwarzes Datum, markiert es doch einen schweren Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Mögen die anderen Staaten Europas diesem Vorstoß nicht folgen.
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